Kostenbremse-Initiative: Rationierung in der Gesundheitsversorgung droht
Was will die Kostenbremse-Initiative?
Die Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei will, dass sich die Kosten in der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) im Gleichschritt mit der Entwicklung der Durchschnittslöhne beziehungsweise der Wirtschaftsleistung (BIP) entwickeln.
Zugang zu sinnvollen Behandlungen darf nicht rationiert werden
Entscheidend ist, dass die Mittel für Gesundheitsleistungen ausgegeben werden, die einen Nutzen stiften. Für Medbase ist klar: Es braucht Medizin mit Augenmass. Wir sind alle gemeinsam in der Verantwortung, die Kostenfolgen von Gesundheitsleistungen stets gut abzuwägen. Eine Kostenbremse aber führt zu Rationierung und zu ernsthaften Versorgungsproblemen. Eine Zweiklassenmedizin will niemand.
Nein zur Kostenbremse
Eine breite Allianz von Organisationen und Verbänden des Gesundheitswesens lehnt die Initiative ab.
Was passiert, wenn die Initiative angenommen wird?
- Es droht eine Rationierung mit linearen Kürzungen für Leistungen und Angebote, zum Beispiel für Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Medikamente oder Spitexleistungen.
- Der rechtzeitige Zugang zur Gesundheitsversorgung ist für grundversicherte Patientinnen und Patienten nicht mehr garantiert. Sie müssen vermehrt lange Wartezeiten in Kauf nehmen.
- Die Nachfolgeprobleme bei Praxisübergaben werden sich verschärfen. Investoren werden sich wegen der unsicheren Perspektive aus dem Gesundheitsmarkt zurückziehen.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab
«Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich das Anliegen der Initiative, das Kostenwachstum in der OKP und die Belastung der Prämienzahler zu bremsen. Allerdings ist die Koppelung an die Lohnentwicklung zu starr und undifferenziert. Faktoren wie die Demographie, der technisch-medizinische Fortschritt sowie die Abhängigkeit der Löhne vom Konjunkturverlauf werden nicht berücksichtigt. Es besteht die Gefahr, dass die starre Ausgabenregel je nach Umsetzung eine Rationierung der Leistungen zur Folge hat und in eine Zweiklassenmedizin führt.»
Der Bundesrat hat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, den das Bundesparlament verabschiedet hat. Dieser will Kosten- und Qualitätsziele im Gesundheitswesen gesetzlich festschreiben – als Massnahme gegen den Prämienanstieg.
Was passiert, wenn die Initiative abgelehnt wird?
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Es tritt automatisch der Gegenvorschlag des Bundesrats in Kraft. Dieser hat den Vorteil, dass sofort griffige Instrumente zur Kostensteuerung Anwendung finden.
- Bund und Kantone sollen jährlich festlegen, wie stark die Kosten in der OKP wachsen dürfen.
- Leistungen, die nicht wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind, sollen nicht mehr von der Krankenversicherung vergütet werden.
2 Fragen an Natalie Rickli, Regierungsrätin und Gesundheitsdirektorin Kanton Zürich
Die Stimmbevölkerung wird im Juni über die Kostenbremse-Initiative abstimmen. Wie lautet Ihre Empfehlung für den Abstimmungssonntag?
Die Kostenbremse-Initiative verfolgt im Kern ein wichtiges Ziel. Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen bereiten auch mir Sorge. Allerdings setzt die Initiative an der falschen Stelle an. Sie verlangt, dass die Gesundheitskosten nicht stärker steigen als die Löhne. Ein starres Kostendach kann jedoch zu eingeschränkten medizinischen Leistungen und Wartezeiten führen. Das kann nicht im Sinn der Bevölkerung sein.
Welchen Einfluss hat eine auf nationaler Ebene verankerte Kostenbremse auf die Gesundheitsversorgung?
Eine nationale Kostenbremse hat zur Folge, dass die Qualität und der gleichwertige Zugang zur medizinischen Versorgung nicht mehr für alle sichergestellt werden können. Wichtige Kostenfaktoren wie die demografische Entwicklung oder der technisch medizinische Fortschritt werden ausser Acht gelassen. Es ist sinnvoller, mittels strikter Anwendung der Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit sicherzustellen, dass unnötige Leistungen die Grundversicherung nicht belasten. Dies wird im Gegenvorschlag berücksichtigt, welcher in Kraft tritt, wenn die Initiative abgelehnt wird.